Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1551
BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72 (https://dejure.org/1972,1551)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1972 - II B 15.72 (https://dejure.org/1972,1551)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1972 - II B 15.72 (https://dejure.org/1972,1551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,1551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Berücksichtigungsfähigkeit eines fremdländischen Dienstverhältnisses im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne ces § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung einer bisher höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, welche dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne ces § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn im Revisionsverfahren die Entscheidung einer bisher höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist, welche dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - und vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 1 und Nr. 16]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 22.10.1970 - VI CB 40.69

    Darlegungserfordernis im Falle von Verfahrensmängeln - Zulässigkeit des Verweises

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Diese Rüge geht schon deshalb fehl, weil die Beschwerde sich mit Erfolg nur auf Mängel des Verfahrens vor dem Berufungsgericht stützen könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 19. Januar 1968 - BVerwG II B 18.67 - und vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 -).
  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 100.65

    Anwendungsbereich der Regeln des prima-facie-Beweises - Anscheinsbeweis bei

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Beweiswürdigung (§ 108 VwGO) ausschließende Beweisregel enthält (BVerwGE 7, 164; Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG II C 100.65 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 16.07.1958 - VI C 168.56
    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Beweiswürdigung (§ 108 VwGO) ausschließende Beweisregel enthält (BVerwGE 7, 164; Urteil vom 21. November 1968 - BVerwG II C 100.65 - mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 19.01.1968 - II B 18.67

    Darlegung der Beschwerdegründe in der Beschwerdeschrift - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Diese Rüge geht schon deshalb fehl, weil die Beschwerde sich mit Erfolg nur auf Mängel des Verfahrens vor dem Berufungsgericht stützen könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 19. Januar 1968 - BVerwG II B 18.67 - und vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 -).
  • BVerwG, 16.01.1968 - II B 65.67

    Bindung des Revisionsgerichts an die Klageanträge - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Zudem hätte die Beschwerde zur ordnungsgemäßen Erhebung dieser Aufklärungsrüge darlegen müssen, welche konkreten weiteren Beweismittel die Klägerin in diesem Falle benannt hätte und welches Ergebnis von einer entsprechenden Beweisaufnahme zu erwarten gewesen wäre, denn nur diese Darlegung ließe, wie es § 132 (Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 Satz 3) verschreibt, erkennen, ob das Berufungsurteil auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschlüsse vom 16. Januar 1968 - BVerwG II B 65.67 - und vom 24. Juli 1969 - BVerwG VI B 10.69 -).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 45.65

    Unterbringungsschein mit Bezeichnung als Beamter auf Lebenszeit - Zum Vergleich

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Hiernach ist zur Erfüllung der vorbezeichneten Voraussetzung zu fordern, daß das fremdländische Dienstverhältnis die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gekennzeichneten Wesenszüge überwiegend aufwies, und daß zu diesen Wesenszügen außer der grundsätzlich lebenslänglichen - unfreiwillig nur aus disziplinarischen Gründen oder wegen Dienstunfähigkeit beendbaren - Anstellung mindestens auch die Gewährung amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter oder bei Dienstunfähigkeit gehört (so u.a. Urteile vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 -) und vom 26. Juni 1969 - BVerwG II C 143.67 -.
  • BVerwG, 26.06.1969 - II C 143.67

    Anspruch der amtsverdrängten Beamten auf Versorgung - Versorgung eines

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Hiernach ist zur Erfüllung der vorbezeichneten Voraussetzung zu fordern, daß das fremdländische Dienstverhältnis die durch die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) gekennzeichneten Wesenszüge überwiegend aufwies, und daß zu diesen Wesenszügen außer der grundsätzlich lebenslänglichen - unfreiwillig nur aus disziplinarischen Gründen oder wegen Dienstunfähigkeit beendbaren - Anstellung mindestens auch die Gewährung amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter oder bei Dienstunfähigkeit gehört (so u.a. Urteile vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 -) und vom 26. Juni 1969 - BVerwG II C 143.67 -.
  • BVerwG, 07.02.1972 - II B 9.72

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei Betroffensein einer größeren Anzahl

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - II B 15.72
    Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat; eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ergibt sich aus diesem Hinweis nicht (ebenso u.a. Beschluß des Senats vom 7. Februar 1972 - BVerwG II B 9.72 -).
  • BVerwG, 24.07.1969 - VI B 10.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
    Die Hinweise, es sei nicht auszuschließen, daß durch die vom verstorbenen Kläger beantragte Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Herbeiziehung der vorhandenen Arztunterlagen festgestellt worden wäre, ob und in welchem Umfang die zusätzliche dienstliche Belastung des verstorbenen Klägers mit der Kostenrechnertätigkeit die vorzeitige Dienstunfähigkeit herbeigeführt habe, genügen diesen Anforderungen nicht (vgl. auch Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG II B 15.72 -, vom 2. Februar 1973 - BVerwG II B 46.72 - und vom 10. März 1977 - BVerwG VI B 38.76 -).
  • BVerwG, 28.06.1978 - 6 B 14.78

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Rüge der Verletzung der Hinweispflicht

    Sie läßt die notwendige substantiierte Darlegung darüber vermissen, in welcher Weise die Klägerin bei einem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden ihren Tatsachenvortrag ergänzt hätte und warum sich dem Gericht ein Hinweis an die im Termin vertretene Klägerin auf Ergänzung des Sachvortrags aufdrängen mußte (Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 15.72 -, vom 2. Februar 1973 - BVerwG 2 B 46.72 - und vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 -).
  • BVerwG, 26.04.1974 - VI CB 45.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an ordnungsgemäße

    Aber auch insoweit läßt das Revisionsvorbringen nicht - nicht einmal andeutungsweise - erkennen, inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen könnte (vgl. insoweit zur Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht: Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG VI C 114.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 6]; Beschluß vom 5. Oktober 1972 - BVerwG II B 15.72 -).
  • BVerwG, 02.04.1979 - 6 B 59.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Sie läßt insbesondere die notwendige substantiierte Darlegung darüber vermissen, in welcher Weise der Kläger bei einem entsprechenden Hinweis des Vorsitzenden seinen Tatsachenvortrag ergänzt hätte und warum sich dem Gericht ein Hinweis an den - in der Verhandlung anwesenden - Kläger auf Ergänzung seines Sachvortrages aufdrängen mußte (Beschlüsse vom 5. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 15.72 -, vom 2. Februar 1973 - BVerwG 2 B 46.72 -, vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 6 B 14.78 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht